Das Top-Thema der Woche
Top-Thema ArchivAutonome Fahrzeuge
Einige Autohersteller versuchen sich seit einigen Jahren daran, ein Auto zu entwickeln, das sich ohne Einflussnahme eines Fahrers oder sogar ganz ohne Fahrer fortbewegen kann. Diese Fahrzeuge werden als autonom bezeichnet, da sie selbstständig in der Lage sind zu fahren, sich zu steuern und sogar einzuparken. Doch wie kann das funktionieren? Die Autos nehmen durch verschiedene Sensoren ihre Umgebung war und können mit Hilfe einer Navigationssoftware ihre Position ermitteln und so ihr Ziel erreichen. Es gibt sogar schon einige Prototypen, die allerdings noch nicht frei verkäuflich sind. Angestrebt wird, dass im Jahr 2025 erste Modelle auf den Markt kommen, die sich - unter Aufsicht eines Fahrers - autonom fortbewegen können. Ab 2030 werden sogenannte Roboterautos unsere Straßen erobern und uns, zum Beispiel als Taxi, ohne einen Fahrer sicher ans Ziel bringen.
Die Hersteller sind langsam soweit, daß sie die autonomfahrenden Autos an die Kundschaft und somit auf die Straße bringen wollen. Ein Grund, warum wir noch einige Zeit warten müssen, sind die Führerscheinregelungen, die jetzt geändert werden müssen, damit sich die Kunden nicht nur auf abgesperrten oder angemeldeten Strecken autonom fahren lassen dürfen.
Mein Vorschlag für eine gesetzliche Regelung wäre, daß der "Fahrer" entscheidet, wann es weitergeht und für das Blinken verantwortlich bleibt. Will der "Fahrer" am Kreisel auf eine schriftliche Einladung oder eine grüne Ampel warten, so ist das eben so. Ansonsten gilt, daß die Route eben solange geändert wird, wie ein Geradeaus möglich ist. Bringt geringfügige Umwege für einige mit sich, doch daß immmer mehr dieser Möchtegernautofahrer zu dumm sind zum Blinken, bringt mich immer mehr in Rage. Ohne Blinken geht dann spätestens an einer T-Kreuzung gar nichts mehr. Auch das Verlassen eines Kreisels ist nur mit Blinken oder wenn die Fliehkräfte "... und Tschüß" sagen. Spurwechsel oder rechte Spur aus der Gosse ziehen, ist nicht mehr. Überholen auf zweispurigen Straßen - nur mit dauerblinken.
Mein Vorschlag für eine gesetzliche Regelung wäre, daß der "Fahrer" entscheidet, wann es weitergeht und für das Blinken verantwortlich bleibt. Will der "Fahrer" am Kreisel auf eine schriftliche Einladung oder eine grüne Ampel warten, so ist das eben so. Ansonsten gilt, daß die Route eben solange geändert wird, wie ein Geradeaus möglich ist. Bringt geringfügige Umwege für einige mit sich, doch daß immmer mehr dieser Möchtegernautofahrer zu dumm sind zum Blinken, bringt mich immer mehr in Rage. Ohne Blinken geht dann spätestens an einer T-Kreuzung gar nichts mehr. Auch das Verlassen eines Kreisels ist nur mit Blinken oder wenn die Fliehkräfte "... und Tschüß" sagen. Spurwechsel oder rechte Spur aus der Gosse ziehen, ist nicht mehr. Überholen auf zweispurigen Straßen - nur mit dauerblinken.


