Das Top-Thema der Woche
Top-Thema ArchivNetzwerkdurchsetzungsgesetz - Was ist das?
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) - Was bedeutet das? Dieses neue Gesetzt hat wahrscheinlich etwas mit dem Internet zu tun, aber was genau steht dahinter und was soll dieses Gesetz bewirken? Das NetzDG ist verabschiedet worden, um zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken beitragen zu können und Hasskriminalität im Internet entgegenzuwirken. Die Diskussion um das Gesetz hat Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, angeregt und konnte jetzt sein Vorhaben- Hetze, Hass und gefälschte Meldungen aus den sozialen Netzwerken zu entnehmen, durchsetzen. Online-Netzwerke wie Facebook, YouTube und Twitter sollen nun in Zukunft einen Tag nach Eingang einer Beschwerde von Behörden den angeprangerten Post aus ihrem Netzwerk löschen. Binnen 24 Stunden müssen "offenkundig strafbare Inhalte" und weniger eindeutige Fälle binnen 7 Tagen gelöscht werden. Falls sich die Unternehmen nicht an diese Regelung halten, drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Da viele Online-Unternehmen, wie zum Beispiel Facebook, ihren Sitz im Ausland haben, sieht das Gesetz einen "Zustellungsbevollmächtigten" in Deutschland vor, der sich innerhalb von 48 Stunden auf eine Klage melden soll. Das bedeutet, dass Facebook & Co. in Zukunft einen Ansprechpartner in Deutschland benennen müssen, an den sich Bürger und Behörden bei Beschwerden wenden können. Dies sind häufig Rechtsanwälte und Notare.
Kritisiert wird, dass durch das Gesetz die Meinungsfreiheit eingeschränkt würde und somit europarechtswidrig sei. Sie fürchten zudem die Löschung von rechtmäßigem Inhalt, da die Unternehmen bei Postings, bei denen nicht sicher ist, ob der Inhalt zulässig ist oder nicht, dem Strafgeld entgehen möchten. Die Unternehmen würden durch das Gesetz Beiträge eher, aus Angst vor den hohen Strafen, löschen- ohne genau zu überprüfen, ob sich diese noch im legalen Raum befinden und eigentlich bestehen bleiben dürften. Solch ein Vorgehen wird "Overblocking" genannt. Sozusagen das übereifrige Löschen von Beiträgen, wodurch wiederum die Frage der Verletzung der Meinungsfreiheit aufkommt. Nicht nur unabhängige Kritiker, auch die Internet-Unternehmen selbst sehen das NetzDG als sehr fraglich an. Sie sehen die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten als Aufgabe der Gerichte. Bundesjustizminister Maas nimmt dazu folgende Stellung ein: Er erwartet kein "Overblocking", da die Unternehmen aus geldtechnischen Gründen daran interessiert seien viel Inhalt zu generieren und als zweites soll ein unabhängiges Gremium für die unsicheren Fälle eingeführt werden, das sich dann den schwierigen Fällen annimmt. Wir sind gespannt, was die Zukunft bringt.


