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Home-Office in der Krise

Das Coronavirus hat Deutschland und Großteile von Europa vollkommen im Griff. In Deutschland wurden zuletzt nicht nur öffentliche Veranstaltungen abgesagt, sondern auch Restaurants, Cafés und andere Lokale für bestimmte Zeiten oder teils auch durchgehend geschlossen. Viele Firmen reagieren ebenfalls und schicken ihre Mitarbeiter ins Home-Office. Aber ist dies ein Grundrecht, was jeder Arbeitnehmer, bei dem das Arbeiten von Zuhause möglich ist, einfordern kann?

Recht auf Home-Office in der Krise

Grundsätzlich gibt es für keinen Arbeitnehmer ein Recht auf Home-Office. Selbst in der aktuellen, kritischen Zeit kann der Arbeitgeber verlangen, dass seine Mitarbeiter normal zur Abreit kommen. Anders sieht die Situation aus, sollte es im Betrieb üblich sein, dass Home-Office praktiziert wird oder es entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung gibt.

Auf der anderen Seite kann ein Arbeitnehmer auch nicht zum Home-Office gezwungen werden. Die eigenen vier Wände sind besonders geschützt und müssen nicht beruflich genutzt werden. Wer sich erhofft, dass er für das Arbeiten von Zuhause auch Zuschüsse, etwa für die Miete, erhält, hat hier leider Pech. Der Arbeitgeber muss lediglich für alle Kosten aufkommen, welche für die Arbeit selbst aufkommen. Etwa Telefonkosten für berufliche Telefonate oder wohlmöglich für Druckerpatronen, sollte viel gedruckt werden.

Versicherung im Home-Office

Viele Menschen haben bei der Arbeit zuhause bedenken, wie es versicherungstechnisch aussieht. Hier ist die Antwort recht simpel. Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer, wenn er Zuhause arbeitet, versichert, als wäre er am Arbeitsort.
Allerdings gilt dies nur, wenn Tätigkeiten ausgeführt werden, die mit der Arbeit zutun haben. Wer sich etwa beim Tippen einer Mail die Finger prellt, der ist über eine Arbeit versichert. Wenn man sich allerdings mal kurz die Beine vertreten möchte und bei ein paar Schritten durch die Wohnung ausrutscht und sich beim Aufprall verletzt, der ist nicht von der Unfallversicherung des Arbeitgebers geschützt.

Angst vor dem Virus - reden hilft

Da grundsätzlich kein Anspruch auf Home-Office besteht und es Konsequenzen haben kann, wenn ein Arbeitnehmer einfach für sich selbst entscheidet, dass er von Zuhause arbeitet, hilft oft ein Gespräch mit dem Chef. Die Angst vor Ansteckung und die aktuelle soziale Verantwortung sind verständlich und sollten dem Chef auch ernst sein.

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