Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – professionell nach DGUV V3

Sicherheit nimm

Die DGUV § 2 besagt, dass alle Geräte, die ganz oder teilweise der Anwendung von Energie dienen geprüft werden müssen. Darunter zählen Betriebsmt eine essenzielle Rolle am Arbeitsplatz ein. Die Kontrolle ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gehört zum Betriebsablauf, denn die Sicherheitsprüfung gibt Aufschluss über die Funktionalität elektrischer Geräte. Betriebsmittel, zum Beispiel Monitor oder Bohrmaschine, müssen im Rahmen gesetzlicher Regelungen untersucht werden.

Pflichtprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittelittel, die elektrischen Strom beispielsweise erzeugen, fortleiten, messen oder speichern. Außerdem bestimmt die Vorschrift 3 der DGUV die Prüfung von Geräten Informationen übertragen, verteilen und verarbeiten. Dazu gehören technische Anlagen im Bereich der Informationstechnik.

Ausgebildete Prüfer übernehmen die Kontrolle ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3.

Prüfungsverlauf – ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Der Facharbeiter prüft alle ortsveränderlichen Betriebsmittel einzeln und in drei Schritten, im Sinne der BGV A3. Kalibrierte Messmittel dienen der Prüfung, um korrekte Messwerte herauszuarbeiten.

Sichtprüfung auf Beschädigung und unsachgemäße Verwendung gehören zum ersten Schritt, der Besichtigung. Im nächsten Schritt folgt die Funktionsprüfung. Der dritte Schritt umfasst vorgeschriebene Messungen, wie die Messung des Schutzleitungswiderstandes, des Schutzleiterstroms und die Messung des Berührungsstroms nach DGUV.

Der § 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfall Vorschriften regelt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Es gelten die anerkannten Vorschriften der Elektrotechnik der VDE-Bestimmungen. Die Berufsgenossenschaft verweist in ihrem Mitteilungsblatt auf die VDE-Bestimmungen.

Variabler Zeitpunkt der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Bevor Sie ein elektrisches Gerät in Betrieb nehmen, muss ein Prüfer das Betriebsmittel begutachten. Eine Prüfung ist auch nach einer Änderung  und im Anschluss an eine Instandsetzung notwendig. Der Prüfer erstellt eine Gefährdungsbeurteilung, die Aufschluss über nachfolgende Prüffristen gibt. Die V3 der Deutschen Gesetzlichen Unfall Vorschriften sieht eine Frist von 6 Monaten als Richtlinie vor. Für Baustellen gilt eine Prüffrist von 3 Monaten. Sie können die Frist für Folgeprüfungen verlängern, wenn die Fehlerquote 2 % nicht übersteigt. Die maximale Prüffrist liegt bei 1 Jahr, beispielsweise in Fertigungs- und Werkstätten. In Büros und in ähnlichen Einrichtungen gilt eine Prüffrist von höchsten 2 Jahren.

Alternativ sollte man im Intervall die DGUV V3 Prüfung beantragen.

Ausgebildete Fachkräfte führen die Prüfung durch

Ausschließlich Elektrofachkräfte dürfen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen die Kontrolle unter Aufsicht der Fachkraft und mit Verwendung passender Mess- und Prüfgeräte durchführen.